Ein Service eines Vertragspartners mit umfangreicher Betreuung
Voraussetzung: Das Unternehmen gehört dem produzierenden Gewerbe an wie z.B. Bäckerei, Metzgerei, Werkzeugbau, Kunststoff, Maschinenbau, Biogas, Produktion und oder der Land- und Forstwirtschaft an.
538.000 Unternehmen kommen hierfür in Deutschland in Frage!
Bestimmte Unternehmen sind nach dem Strom- und Energiesteuergesetz berechtigt, Steuerentlastungen in Anspruch zu nehmen. Im Wege eines Rückvergütungsverfahrens können Sie bei Vorliegen der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen, die mit den
Strom-/Gas-/Heizölrechnungen bezahlten Stromsteuer-/Energiesteuerbeträgen teilweise wieder zurückfordern. Viele Unternehmen kennen diese Erstattungsmöglichkeiten nicht
oder nur unzureichend und verschenken durch unterlassene oder fehlerhafte Antragstellung sehr viel Geld.
Hierfür gibt es Profis, die alle Tricks und Möglichkeiten kennen!
Informationen und Beratung unter:
0581 225498-98
solar@esp-24.de